GDPR-Compliant LLM Architectures
Data protection with language models is not a legal question at the end of the project but an architectural decision at the beginning. The four parameters that determine everything.
This article is written in German. The title and description above have been translated into English.
„Ist das DSGVO-konform?" ist die Frage, an der in mittelständischen Unternehmen die meisten KI-Projekte hängen bleiben. Nicht weil die Antwort nein wäre, sondern weil sie zu spät gestellt wird. Wenn der Datenschutzbeauftragte einen fertigen Prototyp auf den Tisch bekommt, ist die Architektur längst entschieden.
Datenschutz ist bei Sprachmodellen keine Rechtsfrage, die man am Ende klärt. Es ist eine Architekturentscheidung, die man am Anfang trifft.
Vier Stellschrauben
Fast alles, was einen LLM-Einsatz rechtlich tragfähig macht, entscheidet sich an vier Punkten.
Wo verarbeitet wird
Die Region ist die einfachste und wirksamste Entscheidung. Alle großen Anbieter bieten inzwischen EU-Verarbeitung an, teils als eigene Endpunkte, teils über europäische Rechenzentren der Cloud-Anbieter. Das kostet meist etwas Latenz und manchmal Zugang zum jeweils neuesten Modell.
Der Aufpreis ist die Diskussion wert, aber er ist verhandelbar. Was nicht verhandelbar ist: dass man es vor dem ersten Prototyp klärt, nicht danach.
Was der Anbieter speichern darf
Standardverträge vieler Anbieter erlauben eine befristete Speicherung der übermittelten Inhalte, meist mit Missbrauchserkennung begründet. Für personenbezogene Daten ist das ein Problem, weil die Zweckbindung dann nicht mehr allein bei Ihnen liegt.
Zero Data Retention lässt sich vertraglich vereinbaren, bei den meisten Anbietern über die Enterprise-Konditionen. Ohne diese Vereinbarung sollte kein personenbezogener Datensatz das Haus verlassen.
Was das Modell überhaupt zu sehen bekommt
Der wirksamste Schutz ist, personenbezogene Daten gar nicht erst zu übermitteln. Namen, Adressen, Kundennummern und Vertragsnummern lassen sich vor dem Modellzugriff durch Platzhalter ersetzen und in der Antwort wieder einsetzen. Das Modell arbeitet auf pseudonymisierten Daten, die Zuordnung bleibt in Ihrem System.
Das ist mehr Aufwand als ein direkter Durchgriff und für die meisten Anwendungsfälle trotzdem der richtige Weg. Es reduziert nicht nur das rechtliche Risiko, sondern auch den Schaden, falls doch einmal etwas schiefgeht.
Wer sonst noch beteiligt ist
Ein LLM-Feature besteht selten aus einem einzigen Dienst. Zwischen Ihrer Anwendung und dem Modell sitzen häufig noch Vektordatenbank, Orchestrierung, Monitoring und Logging. Jeder dieser Dienste ist ein Auftragsverarbeiter, und für jeden braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Die Lücke in der AVV-Kette sitzt fast nie beim Modellanbieter. Sie sitzt beim Monitoring-Werkzeug, das jemand eingebunden hat, weil es beim Debuggen geholfen hat.
Der Agent, der ausführen darf
Sobald ein Modell nicht nur Text erzeugt, sondern Aktionen auslöst, ändert sich die Risikolage. Ein falsch formulierter Absatz ist ärgerlich. Ein falsch ausgeführter Schreibvorgang im ERP ist teuer.
Der Freigabeschritt löst das: Das Modell erzeugt einen Ausführungsplan, ein Mensch bestätigt ihn, erst dann wird ausgeführt. Das klingt nach Bequemlichkeitsverlust und ist in Wirklichkeit die Voraussetzung dafür, dass ein Agent überhaupt an produktive Systeme darf.
Nebenbei liefert der Freigabeschritt die Dokumentation gleich mit. Wer wann was freigegeben hat, steht im Protokoll.
Was oft vergessen wird
Art. 32 DSGVO verlangt die Fähigkeit, die Verfügbarkeit personenbezogener Daten rasch wiederherzustellen. In der Praxis heißt das: Backups müssen nicht nur existieren, sie müssen sich auch zurückspielen lassen.
Ein Backup, das nie getestet wurde, erfüllt die Anforderung nicht. Das ist keine Formalie, sondern die Stelle, an der viele Systeme im Ernstfall scheitern.
Was das für ein Projekt bedeutet
Die vier Punkte kosten in der Konzeption ein bis zwei Tage. Nachträglich eingebaut kosten sie eine Neuentwicklung, weil sich Datenflüsse nicht ohne Weiteres umbiegen lassen.
Deshalb gehört die datenschutzrechtliche Ersteinschätzung in unsere Potenzialanalyse und nicht in die Abnahme. Der Datenschutzbeauftragte sollte den Architekturvorschlag sehen, bevor jemand Code schreibt. Das ist unbequem, spart aber die Runde, in der ein fertiges Feature wieder auseinandergenommen wird.
Further reading
- Practice
AI in the Mittelstand: What Actually Works in 2026
Which use cases reliably deliver, which regularly disappoint, and why the real bottleneck is almost never the model.
Read article - Collaboration
Why Fixed-Price Works Contracts Make Consulting Projects More Honest
Day rates reward effort; fixed prices reward clarity. What the German works contract (§ 631 BGB) does to the incentives in a consulting project, and where this model has its limits.
Read article